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Bald-indeiner Stadt

Barrierefreiheit

Unser Anspruch

Bald-in soll für alle Menschen nutzbar sein — unabhängig davon, ob sie mit Maus, Tastatur, Screenreader oder Vergrößerung unterwegs sind. Wir orientieren uns an den WCAG 2.1 auf Stufe AA und prüfen die Plattform regelmäßig dagegen, zuletzt im Juli 2026.

Rechtlich einordnend: Als Kleinstunternehmen fällt Bald-in unter die Ausnahme des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) — diese Erklärung ist also freiwillig. Wir veröffentlichen sie trotzdem, weil Zugänglichkeit für uns kein Pflichtprogramm ist, sondern zur Qualität der Plattform gehört.

Was Bald-in bereits umsetzt

  • Tastatur-Bedienung: Alle wesentlichen Funktionen sind ohne Maus erreichbar — mit sichtbarem Fokus-Ring, einem „Zum Inhalt springen“-Link und per Escape schließbaren Dialogen und Menüs.
  • Screenreader: Bilder tragen Alternativtexte, Icon-Buttons sind beschriftet, dekorative Symbole sind stummgeschaltet, Navigationsbereiche sind als benannte Landmarken ausgezeichnet und Statusmeldungen werden live angesagt. Die Stadt-Suche folgt dem vollständigen ARIA-Combobox-Muster.
  • Laden-Karten: Jede Karte ist ein eigener Abschnitt mit einem kurzen, eindeutigen Link auf der Überschrift („Name, Kategorie in Stadt“). Merken und Anfeuern sind eigenständige Schaltflächen daneben — bedienbar, ohne die Detailseite zu öffnen. Die ganze Karte bleibt anklickbar.
  • Dialogfenster: Beim Öffnen springt der Fokus in den Dialog, bleibt mit Tab darin gefangen und kehrt beim Schließen auf das auslösende Element zurück. Der Hintergrund scrollt nicht mit.
  • Formulare: Eingabefelder haben zugeordnete Beschriftungen, Pflichtfeld-Markierungen, Autocomplete-Attribute und Fehlermeldungen, die mit dem betroffenen Feld verknüpft sind.
  • Kontraste & Darstellung: Textfarben sind auf AA-Kontrast geprüft (im Juli 2026 wurde dafür der hellste Grauton nachgeschärft), es gibt einen vollwertigen Dark Mode, und Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“.
  • Touch-Bedienung: Interaktive Elemente halten die empfohlene Mindestgröße von 44 × 44 Pixeln ein (umgesetzt im UX-Audit Juli 2026).

Bekannte Einschränkungen

Nach der letzten Prüfung ist ein Punkt offen geblieben, den wir hier ehrlich benennen:

  • Die weiße Beschriftung auf orangefarbenen Buttons erreicht das AA-Kontrastverhältnis für kleine Schrift nicht ganz (3,9:1 statt 4,5:1). Die Markenfarbe wird hier bewusst beibehalten; kleine Texte und Labels wurden im Juli 2026 dagegen auf dunklere, AA-konforme Farbtöne umgestellt.

Barriere gefunden?

Wenn dir eine Hürde auffällt — ein Element, das du nicht bedienen kannst, ein zu schwacher Kontrast, ein fehlender Alternativtext — schreib uns bitte an info@bald-in.de. Beschreib kurz, welche Seite betroffen ist und welche Hilfsmittel du nutzt; wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. Juli 2026 erstellt und zuletzt am 26. August 2026 aktualisiert; sie basiert auf einer internen Prüfung nach WCAG 2.1 AA. Sie wird aktualisiert, wenn sich der Stand der Barrierefreiheit wesentlich ändert.